Sondersignal - Was nun?

Sondersignal

Was muss ich tun?

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Signale einsetzen darf, ist im Paragraf 38 StVO geregelt. Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist. Das wären z.B.: um Menschenleben zu retten und bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsätze von Feuerwehr und Polizei. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmer.
Das Risiko, in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit einem Sachschaden von mehr als 1500 Euro verwickelt zu werden.
Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.

Verhalten:

  • Ruhe bewahren
  • Woher kommen die Signale.
  • Lautstärke verringern.
  • Immer den Blinker setzen. Nur so können anrückende Einsatzfahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer reagieren.

Und so funktioniert es:

Das Team vom Miniaturwunderland in Hamburg hat ein anschauliches Video über die Rettungsgasse aus Sicht der Feuerwehr erstellt.

Schaulustige

Immer wieder kommt es vor, dass sogenannte Gaffer die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern, um eine bessere Sicht auf den betreffenden Unfall zu bekommen.

Seit dem 01.01.2021 ist daher die Neufassung von §201a StGB in Kraft getreten, welcher höhere Strafmaße für die Untätigkeit während eines Unfalls beinhaltet.

Wir empfehlen an dieser Stelle den umfassenden Artikel zum Thema Gaffer auf https://www.bussgeldkatalog.org/

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